Rechtsprechung
LG Berlin, 11.03.2003 - 16 S 14/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZUM-RD 2003, 313
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
Auch für die negative Feststellungsklage gilt der fliegende Gerichtsstand
Ausdrücklich ist das Landgericht Berlin in der Entscheidung ZUM-RD 2003, 313, der Auffassung, dass es sich bei einer in einem Hotel installierten Kabelanlage zur Weiterleitung an (ganze drei [!]) Hotelzimmer um eine Anlage der Netzebene 4 ("NE4-Anlage") handelt.Dies wird gestützt durch die von beiden Parteien zitierte Rechtsprechung, wie dargelegt insbesondere auch durch die Entscheidung des Landgerichts Berlin, ZUM-RD 2003, 313.
- LG Hamburg, 07.11.2003 - 308 O 504/03
Kein Hotelfunk ohne Werbung
Das gilt, nachdem der Bundesgerichtshof entsprechend für Verteileranlagen in einer Justizvollzugsanstalt (GRUR 1994, 45 - Verteileranlagen) und in einem Krankenhaus (GRUR 1994, 797 - Verteileranlage im Krankenhaus) erkannt hat, ohne weiteres auch für Verteileranlagen in Hotels (so auch LG Berlin, ZUM-RD 2003, 313;… vgl. weiter Fromm/Nordemann, UrhR, 9. Aufl. 1998, § 20 Rz. 3 und Schricker/v.Ungern-Sternberg, Urheberrecht, 2. Aufl. 1999, § 20 Rz. 41, 42;… Wandtke/Bullinger/Erhardt, UrhR 2002, § 20b UrhG Rz. 18).